Bestellerprinzip in der Praxis: Ausnahmen und fragwürdige Gebühren bei der Wohnungssuche

Trotz des Bestellerprinzips gibt es weiterhin Ausnahmen und fragwürdige Praktiken bei der Wohnungssuche.
Bestellerprinzip in der Praxis: Ausnahmen und fragwürdige Gebühren bei der Wohnungssuche
©

Während s REAL Immobilien seit Einführung des Bestellerprinzips generell auf eine Maklerprovision mieterseitig verzichtet, sind im Rahmen der gesetzlichen Änderung auch heute noch Provisionen von Mieter:innen möglich – wenn auch stark eingeschränkt. Voraussetzung ist, dass die Mieter:in die Makler:in als erstes beauftragt hat (Erstauftraggeberprinzip). Das Mietobjekt also erst als Folge der Beauftragung durch eine Sucher:in akquiriert wird. Immer wieder werden am Markt aber Mieterprovisionen verlangt, obwohl diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. derstandard.at wirft in seinem Artikel einen Blick auf die fragwürdigen Praktiken am Markt und warnt vor versteckten Kosten bei der Wohnungssuche.

Den gesamten Artikel können Sie ›hier‹ auf derstandart.at nachlesen