Gesetzliche Mindestrücklage für Wohnungseigentümer steigt per 1. Jänner

Inflationsanpassung von 1,06 auf 1,13 Euro – Für Hausverwaltungen ist dieser Jahreswechsel auch sonst herausfordernd
Gesetzliche Mindestrücklage für Wohnungseigentümer steigt per 1. Jänner
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