In Österreich enthalten Mietverträge meist eine Wertsicherungsklausel zur Anpassung der Miete an die Inflation. Der Oberste Gerichtshof erklärte eine gängige Wertsicherungsklausel im Frühjahr 2023 als ungültig, da sie teilweise dem Konsumentenschutzgesetz widersprach. Was folgte, war eine große Unsicherheit am Mietmarkt. Nun liegt das erste, noch nicht rechtskräftige Urteil in einer OGH-Entscheidung vor, bei dem es sich um eine Verbandsklage handelte. Diese sehen immer das „kundenfreundlichste Urteil“ vor. Sollte in einem nächsten Schritt auch in einem Individualverfahren einer Mieter:in recht gegeben werden und der OGH sich in dem konkreten Fall gegen die Wertsicherungsklausel aussprechen, dann könnte dies große Konsequenzen für viele bestehende Mietverhältnisse bedeuten. Unter Umständen wären in Folge hohe Summen auf Mieterseite einforderbar, wenn es sich um einen Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen handelt.
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