Wohnpaket: Privatpersonen dürfen weiterhin auf drei Jahre befristen

Große Vermieter müssen Mietverträge ab 2026 auf mindestens fünf Jahre abschließen. Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz sieht Inflationsanpassungen nur noch einmal jährlich vor
Wohnpaket: Privatpersonen dürfen weiterhin auf drei Jahre befristen
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