Neue Gesetzesänderungen ab 1. September 2024: Mehr Freiheiten für Balkonkraftwerke und besserer Schutz privater Daten im Grundbuch

Erleichterte Installation von Mini-PV-Anlagen auf Balkonen und verbesserter Datenschutz bei Grundbuch-Eintragungen treten in Kraft
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Neue Gesetzesänderungen ab 1. September 2024: Mehr Freiheiten für Balkonkraftwerke und besserer Schutz privater Daten im Grundbuch
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Ab dem 1. September 2024 treten zwei Gesetzesänderungen in Kraft, die das tägliche Leben und den Schutz der Privatsphäre betreffen:

Balkonkraftwerke

Die Installation von kleinen Photovoltaikanlagen auf Balkonen, sogenannten Balkonkraftwerken, wird künftig einfacher. Für Eigentümer:innen von Wohnungen bedeutet dies, dass sie eine solche Anlage mit bis zu 0,8 kW Leistung leichter anbringen können. Die Gesetzesänderung im Wohnungseigentumsgesetz sieht vor, dass die Zustimmung der Miteigentümer:innen nun automatisch als erteilt gilt, wenn diese innerhalb von zwei Monaten nach schriftlicher Benachrichtigung nicht widersprechen.

Grundbuch-Novelle

Auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird es möglich sein, private Informationen in Grundbuch-Urkunden vor der öffentlichen Einsicht zu schützen. Wenn eine Urkunde sensible persönliche oder familiäre Daten enthält, kann ein Antrag gestellt werden, diese Informationen zu schwärzen oder zu entfernen, bevor die Urkunde in die öffentliche Urkundensammlung aufgenommen wird. Dies betrifft insbesondere Dokumente wie Scheidungsvereinbarungen oder andere persönliche Details, die bislang uneingeschränkt einsehbar waren. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die wachsende Bedeutung des Datenschutzes und stärkt den Schutz der Privatsphäre.

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